Mitgänger-Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 68
und DGUV Grundsatz 308-001
Beim Umgang mit Mitgänger-Flurförderzeugen sind Unfälle keine Seltenheit, was Unfallberichte, die bei den Berufsgenossenschaften eingehen, belegen. Daher ist es notwendig, die Mitarbeiter in das richtige Bedienen von Sitz-, Stand- und Mitgänger-Flurförderzeugen zu unterweisen.
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.
Für die praktische Ausbildung ist aus Arbeitsschutzgründen das Tragen von Sicherheitsschuhe zwingend erforderlich.
Seminardauer
1 Tag
Seminarinhalt
- Die Berufsgenossenschaft
- Rechtliche Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Ausführungen, Anbaugeräte, Instandhaltung, Prüfung
- Einsatz von Flurförderzeugen
- Praktische Fahrübung
- Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
Nach erfolgreicher bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen Fahrausweis, einen Führerschein sowie eine Urkunde.