Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
Im Ernstfall muss es schnell gehen! Flucht- und Rettungspläne dienen dazu, ein Gebäude schnellstmöglich verlassen zu können.
Laut § 4 ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) und ASR A2.3 (Arbeitsstättenrichtlinie) muss jeder Arbeitgeber einen Fluchtplan/ Rettungsplan aufstellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Wir erstellen für Sie Flucht- und Rettungspläne nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Gestaltungsgrundlagen gem. DIN ISO 23601:
- Gebäudegrundriss oder Teile davon inkl. Übersichtsskizze mit Lage im Gesamtkomplex
- Verlauf der Flucht- und Rettungswege vom jeweiligen Standort aus
- Lage von Erste-Hilfe-, Brandschutz- und Alarmierungseinrichtungen als Sicherheitszeichen nach ISO 7010
- Standorte von Sammelplätzen
- Standort des Betrachters
- Anweisungen zum Verhalten im Brand- und/oder im Gefahrenfall
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne bieten wir Ihnen ein unverbindliches und persönliches Beratungsgespräch an. Das Erstgespräch ist für Sie völlig kostenlos!