Staplerschulung nach DGUV Vorschrift 68
und DGUV Grundsatz 308-001
Gabelstapler sind aus der täglichen Arbeit im Betrieb nicht mehr wegzudenken. Um die Sicherheit zu ermöglichen, dürfen nach DGUV V68 und DGUV Grundsatz 308-001 nur noch ausgebildete Mitarbeiter eingesetzt werden.
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.
Für die praktische Ausbildung ist aus Arbeitsschutzgründen das Tragen von Sicherheitsschuhe zwingend erforderlich.
Seminardauer
2 Tage (1 Tag theoretischer Teil, 1 Tag praktischer Teil)
Seminarinhalt
- Die Berufsgenossenschaft
- Rechtliche Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Ausführungen, Anbaugeräte, Instandhaltung, Prüfung
- Einsatz von Flurförderzeugen
- Praktische Fahrübung
- Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
- Staplerprüfung in verschiedenen Sprachen möglich
Nach erfolgreicher bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen Fahrausweis, einen Führerschein sowie eine Urkunde.