Hebebühnenlehrgang nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10
und DGUV Grundsatz 308-008
Hebebühnen sind unverzichtbare Helfer, besonders bei Montagen oder bei Instandhaltungsarbeiten in großer Höhe. Die Bedienung von Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen beinhaltet eine große Verantwortung für die Sicherheit aller Beteiligten. Personen, die diese Tätigkeit ausüben, müssen über die notwendigen praktischen Fertigkeiten verfügen.
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.
Für die praktische Ausbildung ist aus Arbeitsschutzgründen das Tragen von Sicherheitsschuhe zwingend erforderlich.
Seminardauer
1 Tag
Seminarinhalt
- Die Berufsgenossenschaft
- Einleitung
- Vorschriftenwesen
- Unfallgeschehen
- Anforderungen an Bediener
- Verantwortung und Haftung
- Bauformen
- Sicherheitstechnische Hinweise
- Betrieb und Umgang
- Standsicherheit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Prüfung von Hubarbeitsbühnen
- Praktische Fahrübung
- Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
Nach erfolgreicher bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen Bedienerausweis, einen Führerschein sowie eine Urkunde.