Kranführerschulung nach DGUV Vorschrift 52
und DGUV Grundsatz 309-003

Kräne sind in unterschiedlichen Bereichen im Einsatz. Nach DGUV Grundsatz 309-003 muss jeder Kranführer eine Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen.

 

Voraussetzungen

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.

Für die praktische Ausbildung ist aus Arbeitsschutzgründen das Tragen von Sicherheitsschuhen zwingend erforderlich.

 

Seminardauer

1 Tag

 

Seminarinhalt

  • Die Berufsgenossenschaft
  • Grundsätzliches über Kräne
  • Physikalische Grundlagen
  • Steuerstände – Steuer – und Sicherheitseinrichtungen an Krananlagen
  • Prüfungen von Kränen
  • Lastaufnahmeeinrichtungen
  • Der Kran und das Umfeld
  • Besondere Sicherheitsvorgabe bei Kränen
  • Sondereinsätze von Kränen
  • Stillsetzen von Kränen
  • Verhalten bei Störungen/Sicherheitsmängeln
  • Kranbedienung mit einem Blick
  • Praktische Fahrübung
  • Abschlussprüfung in Theorie und Praxis

 

Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen Fahrausweis, einen Führerschein sowie eine Urkunde.

 

 

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