Sicherheitsunterweisung

Die Unterweisungen von Mitarbeitern sind wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit. Durch Unterweisungen werden Ihre Mitarbeiter sensibilisiert und fördern ein sicherheitsbewusstes Handeln.

 

Auch der Gesetzgeber sieht die Unterweisungen als unerlässlich an und schreibt die Durchführung von regelmäßigen Unterweisungen im § 12 des Arbeitsschutzgesetzes vor! Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfüllung dieser Unternehmerpflicht.

Mit der Durchführung der Unterweisungen durch die TLSA ergeben sich viele Vorteile für Sie:

 

  • Aktive Einbindung der Mitarbeiter
  • Durchführung an den Orten, an denen potenzielle Gefahren auftreten
  • Berücksichtigung der spezifischen Arbeitsplatzgefahren
  • Erläuterung und Umsetzung der relevanten Schutzmaßnahmen
  • Vermittlung der rechtlichen Grundlagen

 

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne bieten wir Ihnen ein unverbindliches und persönliches Beratungsgespräch an. Das Erstgespräch ist für Sie völlig kostenlos!

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!