Staplerschulung nach DGUV Vorschrift 68
und DGUV Grundsatz 308-001

Gabelstapler sind aus der täglichen Arbeit im Betrieb nicht mehr wegzudenken. Um die Sicherheit zu ermöglichen, dürfen nach DGUV V68 und DGUV Grundsatz 308-001 nur noch ausgebildete Mitarbeiter eingesetzt werden.

 

Welcher Staplerschein sich für Ihr Unternehmen eignet, hängt davon ab, welche Flurförderzeuge genutzt werden. Hierbei wird nach DGUV Grundsatz in zwei Stufen unterschieden.

 

Stufe 1 - Allgemeine Qualifizierung

Die Stufe 1 beinhaltet:

  • Theoretischer Teil
  • Praktischer Teil
  • Abschlussprüfung

 

Den Staplerschein der Stufe 1 benötigen Sie, wenn Sie Gabelstapler und Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit fahren möchten.

 

Stufe 2 - Zusatzqualifizierung

Die Stufe 2 beinhaltet zusätzlich zur Stufe 1:

  • zusätzlich gesonderter theoretischer Teil
  • zusätzlich gesonderter praktischer Teil
  • zusätzlich gesonderte Abschlussprüfung

 

Die Zusatzqualifizierung der Stufe 2 benötigen Sie, wenn Sie z.B. Schubmaststapler fahren möchten.

 

Voraussetzungen

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.

Für die praktische Ausbildung ist aus Arbeitsschutzgründen das Tragen von Sicherheitsschuhe zwingend erforderlich.

 

Seminardauer

Mit Vorkenntnissen 1 Tag

Ohne Vorkenntnissen 2 Tage

 

Seminarinhalt

  • Die Berufsgenossenschaft
  • Rechtliche Grundlagen
  • Physikalische Grundlagen
  • Ausführungen, Anbaugeräte, Instandhaltung, Prüfung
  • Einsatz von Flurförderzeugen
  • Praktische Fahrübung
  • Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
  • Staplerprüfung in verschiedenen Sprachen möglich

 

Nach erfolgreicher bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen Fahrausweis, einen Führerschein sowie eine Urkunde.

 

 

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