Brandschutzhelferausbildung nach DGUV V1, ArbSchG
und DGUV Information 205-023
Eine gute Brandschutzhelferausbildung ist für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen enorm wichtig.
Jeder Arbeitgeber ist laut §10 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) sowie Abschnitt 7.3 der ASR 2.2 (Arbeitsstättenrichtlinie) verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern nach der DGUV Information 205-023 auszubilden.
Die Mindestanzahl an Brandschutzhelfer beträgt bei normaler Brandgefährdung 5% der Beschäftigten mit Berücksichtigung des Urlaubes, Krankheit und Schichtbetrieb.
Seminardauer
½ bis 1 Tag (je nach Anzahl der Teilnehmer)
Seminarinhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Praktische Handhabung und Funktion von Feuerlöschern